Hafenliebe | Zollhafen, Mainz

Wettbewerb 1.Preis,  BGF gesamt: 35.000 m²

Die Besonderheit des Wohn- und Geschäftsgebäudes HAFENLIEBE ist die Lage des Grundstückes innerhalb des Zollhafens Mainz an der Rheinallee als mittlere Gebietserschließung in Verlängerung der Goethestraße mit direktem Kontakt zur öffentlichen Marina und dem geplanten Hafenrundweg, dem Loop.

Dem Bebauungsplan und den städtebaulichen Vorgaben folgend wird das neue Gebäude HAFENLIEBE entlang der Baulinien und Baugrenzen entwickelt. Grundlage der städtebaulichen Figur im Bebauungsplan ist eine langformatige Großform, aus der im städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes zur Belichtung und Belüftung Volumen und Höfe herausgeschnitten wurden. Aus diesem architektonisch, substraktiven Ansatz heraus, wird das Konzept „HARTE SCHALE – BEWEGTER KERN“ entwickelt. Die harten Aussenkanten der Großform werden als scharfkantige Lochfassade erhalten – die durch das Herausschneiden neu entstehenden Innenflächen werden durch gedrehte und geneigte Balkone bzw, bewegte und begrünte Flachdachflächen davon gelöst. Somit entsteht ein stabiler Hafenbaustein, der dem vormals industriell genutzten Standort und seinem einzigartigen Charakter gerecht wird und sich der neuen vorrangingen Nutzung „Wohnen“ zuwendet.

Im Sinne der Auslobung werden die verschiedenen Nutzungskonzepte Handel, Kindertagesstätte und Wohnen auf dem Grundstück den Qualitäten folgend verteilt. Dem Handel wird die zweigeschossige Fläche an der Mittelerschließung zugeordnet, der Kindertagesstätte die verbleibende Erdgeschossfläche im Norden um den Innenhof. Die Restfläche wird zu Wohnzwecken dem ruhigen Innenhof zugewandt und orientiert sich zum Wasser.